Wartezeit · Absage

Absage bekommen. Und jetzt?

„Wir nehmen derzeit keine neuen Patienten auf.“ Wer diesen Satz zum dritten Mal hört, zweifelt irgendwann an sich selbst. Dabei sagt eine Absage nichts über dich aus, sondern etwas über die Versorgung. Hier steht, was das System trotzdem vorsieht.

Warum Absagen so häufig sind

Die Bundespsychotherapeutenkammer hat Abrechnungsdaten aller gesetzlich Versicherten ausgewertet, die im ersten Quartal 2019 ein Erstgespräch hatten: Vom Erstgespräch bis zum Beginn der Therapie vergingen im Durchschnitt 142,4 Tage. Mehr als zehn Prozent konnten erst ein Jahr später beginnen.

Das ist keine Ausnahme, sondern der Normalfall. Eine Absage bedeutet in den allermeisten Fällen: Die Praxis ist voll. Sie bedeutet nicht, dass dein Anliegen zu klein, zu groß oder falsch wäre.

Schritt 1: Die psychotherapeutische Sprechstunde

Vor einer Therapie steht in der Regel die psychotherapeutische Sprechstunde: mindestens 50 Minuten, in denen eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut einschätzt, was du brauchst. Du bekommst danach ein Formular (PTV 11) mit einer Empfehlung.

Für diesen Termin musst du nicht selbst herumtelefonieren. Die Terminservicestelle unter 116117 muss dir innerhalb einer Woche einen Termin vermitteln, der höchstens vier Wochen in der Zukunft liegt. Online geht das über eterminservice.de.

Schritt 2: Akutbehandlung, wenn es drängt

Steht auf deinem PTV 11, dass eine Behandlung „zeitnah erforderlich“ ist, kannst du mit dem Vermittlungscode über die 116117 eine Akutbehandlung bekommen. Der Termin darf dann höchstens zwei Wochen entfernt liegen. Eine Akutbehandlung umfasst bis zu 24 Einheiten à 25 Minuten und soll verhindern, dass sich etwas verfestigt, während du auf einen regulären Platz wartest.

Schritt 3: Weiter suchen, und die Suche dokumentieren

Die Terminservicestelle vermittelt Sprechstunde und Akutbehandlung, aber keinen Platz für eine Richtlinientherapie. Den musst du weiter selbst suchen. Führe dabei eine Liste: Datum, Praxis, Antwort. Das kostet dich eine Minute pro Anruf und wird später wichtig.

Denn wenn bei zugelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten rechtzeitig keine Behandlung möglich ist, muss die Krankenkasse nach § 13 Absatz 3 SGB V die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis übernehmen. Die BPtK rät, das vor Beginn der Behandlung mit der Kasse zu klären. Deine Liste ist dafür der Nachweis.

  • Suche über psychotherapiesuche.116117.de nach Praxen in deiner Nähe, auch außerhalb deines Stadtteils.
  • Frag bei jeder Absage, ob du auf die Warteliste kannst und wann du nachfragen darfst.
  • Nenne, wann du Zeit hast. Wer vormittags kann, kommt oft schneller unter.
  • Bewahre PTV 11, Absagen und Mails auf. Für einen Antrag auf Kostenerstattung brauchst du sie.

Eine Möglichkeit für die Zwischenzeit

Die Zeit dazwischen

Zwischen Absage und Erstgespräch liegen oft Wochen, in denen dich dieselben Situationen beschäftigen wie vorher. PsyEdu ist eine Möglichkeit, diese Zeit nicht nur auszusitzen: Du beschreibst, was dich gerade beschäftigt, bekommst Rückfragen und psychologische Modelle als Blickwinkel und hältst fest, was du später ansprechen willst.

Das ersetzt keine Behandlung und stellt keine Diagnose. Es kann aber dafür sorgen, dass du im Erstgespräch nicht bei null anfängst.

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Quellen

Herausgegeben von PsyEdu. Angaben zu Fristen und Kontingenten beruhen auf den verlinkten Quellen, Stand Oktober 2026. Sie ersetzen keine Beratung durch Fachpersonen oder deine Krankenkasse.

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